Empörung am falschen Objekt – Kokain statt Staatsverständnis

Da hat sich kürzlich CVP-Präsident Christophe Darbellay mit einem – wie der Tagesanzeiger schreibt – «waghalsigen Vergleich» den Ärger und die Empörung verschiedener Schwulen- und Lesbenorganisationen zugezogen. In Bezug auf die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare in eingetragenen Partnerschaften meinte Darbellay: Nur weil einzelne Personen das heutige Gesetz umgingen, bestehe noch kein Änderungsbedarf. Schliesslich werde Kokain auch nicht legalisiert, nur weil viele Leute Kokain konsumierten.

Die vorschnelle Empörungswelle – weil Darbellay die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare mit Kokainkonsum gleichgesetzt habe – der «politisch korrekten Meute» (Peter Keller, Weltwoche 47/11, S. 12) verstellt nun leider den Blick auf das, was Darbellay tatsächlich sagen wollte (und gesagt hat): «Nur weil eine Sache existiert, muss diese nicht automatisch legalisiert werden.» – Das in diesem Satz offenbarte Rechts- und Staatsverständnis sollte einem viel mehr zu denken geben als der missverstandene Kokainvergleich:

Verbote und Einschränkungen bedürfen keiner Rechtfertigung, stattdessen braucht man gute Gründe für eine «Legalisierung». Eigentlich – so dachte man wenigstens – müsste das in einem freiheitlichen Rechtsstaat doch gerade umgekehrt sein. Darbellay wird von Keller in der Weltwoche freundlich sekundiert: «Was folgt als Nächstes? Die Legalisierung der Polygamie?» Ja, wieso nicht?

Nun betrifft diese Geisteshaltung nicht alle Lebensbereiche: Man stelle sich vor, Darbellay und die Weltwoche hätten zu den Banken und ihren Finanzgeschäften gesagt «Nur weil eine Sache existiert, muss diese nicht automatisch legalisiert werden». Oder man stelle sich vor, der Staat würde den Unternehmen vorschreiben, sie könnten nur auf eine bestimmte Art und Weise zusammenarbeiten und ausserdem nur mit einem einzigen anderen Unternehmen gleichzeitig.

Die Wirtschaftsfreiheit ist in der Schweiz offenbar ein viel höheres Gut als die persönliche Freiheit oder die Freiheit der Lebensgestaltung. Die einengenden Staatseingriffe im Bereich der Familie würde man in der Welt der Wirtschaft vehement zurückweisen. Bei der Familie hingegen bedarf offenbar alles von der Norm Abweichende der Rechtfertigung, um erlaubt zu sein.


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert